Im nachfolgenden Dreiecksverhältnis zeigen wir wie alles zusammen hängt.
Zeitarbeit dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Als Zeitarbeiter können unsere Mitarbeiter Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durchstarten. Kann ein Mitarbeiter den Kundenbetrieb, bei dem er eingesetzt ist, von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen uns als Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb über eine Übernahme gesprochen werden. Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sog. „Klebeeffekt“.
Viele unserer Kundenunternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden. Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu uns als sein Arbeitgeber– mit allen Rechten und Pflichten. Wir gewähren und zahlen Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab. Die Vergütung von Feiertagen, Krankheitstagen sowie die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß unseres IGZ DGB Tarifvertrages ist für uns selbstverständlich. Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommen sollte, wird auch dieser Zeitraum vergütet.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.04.2017 werden unsere Mitarbeiter nach 9 Monaten des ununterbrochenen Kundeneinsatzes wie ein Mitarbeiter im Entleihbetrieb bezahlt.